Zu bewilligende Abwesenheiten werden bei der zuständigen Person (Klassenlehrperson oder Abteilungsleitung) beantragt (siehe Schulordnung D0.5-01). Diese Gesuche müssen in schriftlicher Form eingereicht und durch den Lernenden und den Lehrbetrieb unterzeichnet werden.
Als zu bewilligende Abwesenheiten gelten:
• Zwingende Arztbesuche (ansonsten sind diese Termine in die Freizeit zu legen)
• Autoprüfungen, Fahrstunden, Nothelferkurs
• Familiäre und betriebliche Feiern (Hochzeit, Familienfeier, Betriebsfeiern, Weihnachtsessen, und ähnliches)
• Urlaub ausserhalb der offiziellen Schulferien
• Sportanlässe, Trainingslager, Finalspiele, Turniere, etc.
Quicklinks
Hier finden Sie wichtige Informationen wie den Ferienplan, Stundenpläne, verschiedene Downloads, alle Infos für Lehrbetriebe und vieles mehr.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.